Liebe Eltern!


Damit Ihr Kind und auch Sie sich in der Schule wohl fühlen können, ist eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit und ein freundliches und konstruktives Miteinander von Elternhaus und Schule unerlässlich.

Aus diesem Grund können Sie jederzeit das Gespräch mit den Lehrern und Lehrerinnen ihrer Kinder suchen, dafür richten die Lehrkräfte Elternsprechzeiten zu festen Terminen oder Termine nach Absprache ein.

Sie können sich aber auch in den Elternbeiräten engagieren!

„Aufgabe der Elternvertretungen ist es, im Rahmen ihres Wirkungskreises:

 

1.    das Vertrauen zwischen Schule und Elternhaus zu festigen und zu vertiefen,
2.    das Interesse und die Verantwortung der Eltern für die Aufgaben der Erziehung zu

       wahren und zu pflegen,
3.    der Elternschaft Gelegenheit zur Information und Aussprache zu geben,
4.    Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zur Verbesserung der Schulverhältnisse

       zu beraten und den zuständigen Stellen in Schule und Schulverwaltung zu unterbreiten

       und
5.    das Verständnis der Öffentlichkeit für Erziehung und Unterricht in der Schule

       zu stärken.“


§ 70 (3) Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz, überarbeitete Neuauflage Februar 2014.

Wir wollen Ihnen im Weiteren eine erste Information geben, wie die Elternvertretung in der Schule organisiert ist. Folgende Gremien ermöglichen die Elternmitarbeit: Klassenelternbeirat, Schulelternbeirat und Schulkonferenz.

 

 

   Elternarbeit

 

- Klassenelternbeirat

 

- Schulelternbeirat

 

- Schulkonferenz

 

- Eltern fördern Schule

 

 

 

Grundschule Maienbeeck 0