Schulelternbeirat Aus den Vorsitzenden der Klassenelternbeiräte bildet sich der Schulelternbeirat. Er wählt
sich aus seiner Mitte einen Vorstand, der möglichst drei Mitglieder haben sollte.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist der Vorstand des Schulelternbeirats wie folgt besetzt: Frau Hardekopf(2. Vorsitzende) Die Amtszeit des Vorstandes beträgt 2 Jahre.
Der Schulelternbeirat muss über alle grundsätzlichen, die Schule gemeinsam interessierenden Fragen unterrichtet werden. Dies geschieht durch die Schulleitung. Er ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Der/die Vorsitzende ruft zweimal im Jahr eine Schulelternbeiratssitzung ein. Alle Eltern der Schule können als Gast teilnehmen, sind dann aber nicht stimmberechtigt, da jede Klasse nur eine Stimme hat. Diese wird durch den jeweiligen Klassenelternbeirat wahrgenommen. Der Schulelternbeirat hat wichtige Zustimmungsrechte, siehe § 72 Schulgesetz Schleswig-Holstein vom 04.02.2014.
Er wählt:
• 10 Vertreter/Innen der Eltern für die Schulkonferenz • die Vertreter/Innen der Eltern für die Fachkonferenzen • Vertreter/Innen der Eltern für den Schulleiterwahlausschuss • eine/n Delegierte/n für die Wahl des Kreiselternbeirates
Auf einer weiteren Stufe werden die Landeselternbeiräte gewählt. |