Klassenelternbeirat In allen neuen Klassen werden Klassenelternbeiräte gewählt. Sie sollten aus drei Mitgliedern bestehen,
• Vorsitzende/r • Vertreter/In • Schriftführer/In
Die Elternversammlung wählt in der 1. und 3. Klasse aus ihrer Mitte den Klassenelternbeirat, die Amtszei beträgt 2 Jahre.
Der Klassenelternbeirat muss über alle grundsätzlichen, die Klasse gemeinsam interessierenden Fragen unterrichtet werden. Dies geschieht durch die Klassenlehrer/Innen. Er ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Der/die Vorsitzende hat die Pflicht und das Recht mindestens einen Klassenelternabend pro Schuljahr einzuberufen. Ansonsten werden die Elternabende bei Bedarf veranstaltet, das heißt auch auf Bitte von Eltern und Lehrern der Klasse. An Zeugniskonferenzen kann der/die Vorsitzende mit beratender Stimme teilnehmen. Der/die Vorsitzende des Klassenelternbeirates ist automatisch Mitglied im Schulelternbeirat. Bei Verhinderung der/des Vorsitzenden nimmt der/die Vertreter/In diese Aufgaben wahr. Der/die Schriftführer/In erstellt ein Protokoll der Klassenelternabende. |